George Phillips an Leo Thun
Wien, 29. Januar 1854
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Regest

Der Jurist George Phillips teilt dem Minister die Titel einiger Werke mit, die sich mit Fragen des Kirchenrechts befassen. Phillips hatte mehrere dieser Werke in einem Gespräch mit dem Minister erwähnt.

Anmerkungen zum Dokument

Schlagworte

Edierter Text

Hochgeborner Herr Graf,
Euer Excellenz!

Erlaube ich mir nachfolgend die Titel derjenigen Werke namhaft zu machen, welcher ich heute am Vormittage gegen Hochdieselben Erwähnung that:
Vuillefroy, Traité de l’administration du culte catholique. Paris 1826.
André, Droit ecclésiastique. Paris 1852.
Hermens, Handbuch der gesammten Staatsgesetzgebung über den christlichen Cultus in den königlich preußischen Provinzen am linken Rheinufer. 3 Bde.
Ich könnte noch hinzufügen:
G[uillaume] de Champeaux, Le droit civil ecclésiastique français. Paris 2 Vol. 1848.
Ich glaube jedoch nicht, daß in einer dieser Schriften irgend mehr zu finden sein dürfte als in
Klüber, Das öffentliche Recht des Teutschen Bundes. 4te Aufl. § 533. Note e., f. und g. (S. 804 u.f.) und der daselbst angeführten Literatur.
In tiefster Ehrfurcht verharre ich
als Euer Excellenz

unterthäniger Diener
G. Phillips