Mathias Roczek an Leo Thun
Drožditz, 02. Januar 1850
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Regest

Mathias Roczek berichtet Leo Thun über die Situation des Volksschulwesens in Böhmen. Zunächst schreibt er jedoch, dass er in einem Zeitungsartikel zur Petition der slawischen Reichstagsdeputierten, in der im Jahr 1848 eine provisorische Dotierung der Volksschullehrer gefordert worden war, Stellung genommen habe. Die Reichstagsdeputierten hatten mit Hinweis auf das große Elend der Lehrer eine Bezahlung der Lehrer durch die Schüler gefordert. Diese überzeichnete Darstellung der Situation hat Roczek in seinem Zeitungsartikel vehement zurückgewiesen und die Reichstagsdeputierten somit zum Schweigen gebracht. Roczek betont, dass er die Anschuldigungen als einen Affront gegen das Unterrichtsministerium betrachtet habe. Besagter Zeitungsartikel aus der Constitutionellen Allgemeinen Zeitung von Böhmen vom 6. Januar 1849 ist dem Brief beigelegt. In der Folge schildert Roczek dem Minister aber seinerseits die unhaltbaren Zustände des Schulwesens in Böhmen. Er legt dabei besondere Beachtung auf die Situation in den tschechischen Schulgemeinden und bringt eine Menge an Kritik vor. Diese bezieht sich auf die schlechte Ausbildung der Lehrer, die hohe Zahl an Schülern und – damit verbunden – die Überlastung der jüngeren Schüler. Ein weiteres Übel ist aus seiner Sicht die geringe Besoldung der Lehrer und die grundsätzlich schlechte Ausstattung der Schulen. Seiner Meinung nach wäre eine Verbesserung des Volksschulunterrichtes auf dem Land daher dringend notwendig. Er glaubt, dass dazu einerseits die Ausbildung der Lehrer verbessert werden müsste, andererseits sollte jüngeren Kindern unter acht Jahren in den Gemeinden Privatunterricht erteilt werden, um sie auf den Besuch der Volksschule vorzubereiten und ihnen den mühsamen weiten Weg in die größeren Gemeinden zu ersparen. Die Einrichtung von Schulfonds soll gewährleisten, dass die Umsetzung der Reformen sichergestellt werden kann.

Anmerkungen zum Dokument

Beilage: Zeitungsartikel aus der Constitutionellen Allgemeinen Zeitung von Böhmen vom 6. Januar 1849, Nr. 5, S. 18.

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-DAAD-D

Schlagworte

Edierter Text

Euere Excellenz!

Als im Dezember 1848 die slawischen Reichtagsdeputirten dem Hohen k.k. Ministerium des Unterrichts eine Petition unterbreitet [haben], worin sie unter Darstellung des höchsten Elends und der Hungersnoth der Schullehrer auf dem Lande, um die provisorische Dotirung eines jeden Lehrers mit 200 fl KM und eines jeden Schulgehilfen mit 100 fl CM von Seite der eingeschulten Kontribuenten gebethen [haben], habe ich unter beweisvoller Widerlegung der vorgebrachten Gründe, nämlich der Noth, des höchsten Elends und des den Schullehrern drohenden Hungertodes in Bezug auf die vaterländischen Schulen überhaupt, in Bezug auf die Schulen der Staatsherrschaft Pardubitz insbesondere, in die constitutionelle allgemeine Zeitung von Böhmen, namentlich in das hier zuliegende Blatt vom 6. Jänner 1849 Nr. 5 Seite 18 bei dem Artikel Pardubitz einen Aufsatz einrücken lassen, wo ich wegen dieser offenbaren Behelligung des Hohen Ministeriums und wegen Herabwürdigung der Nazion, vorzüglich die Reichstagsdeputirten des Pardubitzer Bezirks, nämlich Wenzel Pulpan [Půlpán] und Franz Placzek [Plaček], zur Rede gestellt habe und worauf die lügenhaften Beschwerden im Allgemeinen zum Schweigen gebracht worden sind. Nicht mehr war es meine Absicht dieser Sache weiterhin zu erwähnen, als ich Euere Excellenz als den Lenker unseres Unterrichtswesens erblickte, da ich überzeugt bin, daß Höchstdieselben mit allen Verhältnissen des Vaterlandes genau bekannt im Stande sind, mit Ausschluß jeder unberufenen fremden Einwirkung allen wahrhaften Klagen und Beschwerden abzuhelfen. Nachdem aber in den meisten Journalen wiederhohlt Stimmen erschallen, die das Dotationsthema fast auf eine verletzende Art auf die Bahn bringen, so beschloß ich, meine auf eigene Erfahrungen gegründeten Ansichten in Bezug auf das Schulwesen in Böhmen, vorzüglich aber in Bezug auf die czechischen Schulgemeinden Euerer Excellenz in aller Ehrfurcht mitzutheilen, wovon Höchstdieselben allenfalls einige Gedanken gnädigst benützen dürften, wobei ich um die gnädigste Geheimhaltung meines Namens und um die Vertilgung der Beilage bitte.
Die Erziehung des Volkes und vor allem des Landmanns ist allerdings über alles wichtig, und nur Euer Excellenz als der edelste Vaterlandsfreund sind im Stande eine gedrückte Menschenklasse, die im Schweiße der Mühseligkeiten ihr Brod erwirbt, zu einer Würde zu erheben, nach welcher sie besonders in diesem Augenblicke, wo sie den Banden der Unterthänigkeit entlediget worden, anstrebt. Es ist über die Reformazion der Volksschulen ungemein viel geschrieben worden, allein die Klagen, Beschwerden und die Vorschläge denselben abzuhelfen, beschränken sich hauptsächlich nur auf die Dotation der Schullehrer, diese zu heben ist der allgemeine Wunsch, wie aber der Lehrer und der Schüler auf dem Lande gebildet werden soll, darüber sind bisher nur dunkle und planlose Artikel hin und wieder erschienen.
Ich will erst versuchen, das Bild eines Lehrers und seiner Schüler an einer czechischen Dorfschule zu entwerfen - dasselbe gleicht einem Pasquil – es ist aber bei Gott! nach der Natur gezeichnet.
Der Jüngling in einer Dorfgemeinde geboren, der sich dem Schulamte widmen will, besucht die Ortsschule, dort lernt er nothdürftig lesen und schreiben, und nebenbei betreibt er mit aller Energie die Musik, diese ist das Hauptpostulat, litterärische Kenntnisse sind eigentlich blos nur Nebensachen eines Dorfschullehrers. Hat so ein Jüngling nicht die Gelegenheit die dritte oder höchstens die vierte Hauptschulklasse auf der nächsten Hauptschule zu besuchen, so meldet er sich sowohl im bejahenden als auch im entgegengesetzten Falle an einer Landhauptschule als Schulamtskandidat an, dort wohnt er dem Unterrichte für die Schulamtskandidaten durch ein halbes – ist durch ein ganzes Jahr bei, wird als Gehilfe, - ist als Unterlehrer attestirt, als solcher an einer Trivialschule alsogleich unter[ge]bracht, und nachdem er in der möglichsten Kürtze bei der Diecösenschulenoberaufsicht einige theoretische Fragen beantwortet und einige praktische Auftritte gemacht hat, was man die Konkursprüfung nennt, so wird sein Zeugnis mit dem Beisatze adjustirt, er seye fähig als Lehrer in Vorschlag gebracht zu werden. Hat so ein Kandidat Geld oder Protekzion, so wird er auch sehr bald Lehrer, und so ist der Zutritt zu keinem Amte, zu keinem Handwerke leichter, als zu jenem eines Landschullehrers. Derselbe ist zwar in der Orgelhudelei so ziemlich geübt, ob er aber lesen, korrekt schreiben, einen schriftlichen Aufsatz bewerkstelligen kann, ob er von der Geographie, von der Vaterlandsgeschichte, von der Landwirtschaft einen Begriff hat, darüber fragt Niemand nach. Man lehrt, wie man gelernt hat, ehe das Gelernte vollkommen Eigenthum des Lehrenden wird, und das ist allerdings sehr leicht. Der Lehrer an der Hauptschule war nachsichtig, und was kann man auch innerhalb des halb- oder allenfalls eines ganzjährigen Präparandenkurses, bei der so rohen Vorbereitung in der Dorfschule gelernt haben. So ungebildet sind die meisten Schullehrer an den czechischen Trivial und Pfarrschulen. Was wird es also nützen, wenn die Congrua eines solchen Lehrers von 130 fl CM und jene des Schulgehilfen von 70 fl CM auch um das Dreifache erhöht werden wird? Wird dafür der Abgang an Fähigkeiten zum Lehramte erkauft?
Ein solcher Lehrer hat um 100 bis 150 und hin und wieder noch mehr Kinder ganz allein in einer einzigen Klasse zu unterrichten. Kleine Geschöpfe in dem Alter von 5 bis 6 Jahren kommen aus den eingeschulten Dorfsgemeinden in Winterszeit in die Schule, sie haben auf dem Wege wenigstens eine halbe Stunde zugebracht, der Lehrer ist aber nicht zu Hause, er ist als Regenschori entweder bei einer Begräbnis oder als Meßner bei einer Kindstaufe in der Kirche, während welcher Zeit ein größerer Schulknabe, der sich gewöhnlich dem Schulamte widmen will, die bösen Buben mit der Kreide auf der Tafel anmerkt. Endlich ist der Chor- oder Meßnerdienst vollbracht. Der Lehrer erscheint in der Schule, hält zuerst Gericht über die an der Tafel angemerkten Kinder, sodann die Execution und eröffnet nicht selten um die 10. Morgenstunde mit dem veni sancte sein Amt. Es wird allenfalls buchstabirt, gelesen, und so ist die Mittagsstunde herangerückt, ohne daß wenigstens an die Hälfte der Schüler nur eine einzige Frage gestellt worden. Nachmittag beginnt abermals der Unterricht, es wird geschrieben, katechisirt, etwas gerechnet, und immer bleibt die größere Zahl von Kindern unbeschäftigt. Bei der Tageskürtze zu Winterszeit müssen die Kinder aus der Schule bald entlassen werden, und so zappeln die armen zarten Würmer in Kälte und Schneegestöber wieder nach Hause, ohne auch nur das Geringste profitirt zu haben. Überzeugen Sich Euere Excellenz an einem beliebigen Faschingsmontag in den Morgenstunden auf einmal plötzlich durch Vertraute von den unverantwortlichsten Unordnungen in einigen czechischen Schulen, deren mehrere ich in meiner Umgebung nennen wollte. Man findet den Lehrer selten auf seinem Platze, und wenn er wirklich da ist, so ist er nach einer liederlich zugebrachten Nacht zur Ertheilung des Unterrichts gänzlich unfähig.
Mitte Mais oder Anfangs Juni bleiben die Bauernkinder von der Schule ganz aus, indem die Eltern ihre Kinder zu Hause nützlicher zu verwenden glauben als in der Schule, und dem Lehrer ist es ganz recht, weil er sich fast durch vier Monate gar nicht zu bemühen braucht, außer der Einübung einiger Antworten auf die Prüfungsfragen, die einem jeden Kinde voraus bekannt sind.
Diese Schulwanderung dauert bis zu dem vollendeten 12. Lebensjahre des Schülers, und dann übertritt derselbe entweder zu einem Gewerbe oder zur Landwirtschaft, und mit zwanzig Jahren wird er Reichsbürger.
Tiefere Untersuchungen der herrschenden Unfüge bei dem Unterrichte der Bauernkinder thun dem Menschenfreunde weh, und wehmüthige Empfindungen ergreifen jeden gefühlvollen Menschen bei Betrachtung dieses schändlichen Schlendrians!
Wie ganz anders verhält es sich mit den Juden und den akatholischen Kindern, für welche auf dem Lande selten Schulen bestehen. Selbst der gemeinste Pinckeljude, der als Hausierer die ganze Woche durch in der Welt umherirrt, unterhält für seine Kinder einen Hauslehrer, den er beköstiget, ihm jede Woche einige Gulden bezahlt und nebstbei dem katholischen Lehrer das Schulgeld entrichten muß. Das Judenkind erlernt nebst seinen weitwendigen hebräischen Gebethen, die böhmische, deutsche, jüdische und hebräische Schrift, die Grundsätze seines Glaubens, und so lebt das Judenkind zehn Jahre früher als das Christenkind vom gleichen Alter, übersieht das leztere in allen möglichen Fällen und deswegen die allgemeinen Klagen, daß der Jude den Christen bei jeder Gelegenheit überlistet.
Das akatholische Kind besucht zwar die katholische Schule, allein den Religionsunterricht, der dem katholischen Schüler den größten Theil seiner Jugend raubt, genießt es in dem Hause seiner Eltern. Ist die Zeit der Confirmation herangerückt, so verfügt sich das akatholische Kind auf einige Wochen zu dem Geistlichen seiner Confession, und wer wird es in Abrede stellen, daß die so gebildeten Akatholiken die redlichsten Menschen, die besten Staatsbürger sind?
Diesem nach wäre es hoch an der Zeit, daß so rasch als nur immer möglich, für frische Lehrkräfte gesorgt werde, allein allmählig und nicht plötzlich ist ein solcher Übergang möglich, weil eines Theils für unsere Neuzeit tüchtig gebildete Pedagogen nicht vorhanden sind, und weil anderen Theils der Staat bei seinen erschöpften Finanzkräften auf die Umstellung der Volksschulen keine großen Opfer bringen kann.
Bei dem Absterben der dermaligen Volkslehrer können die erledigt gewordenen und erledigt werdenden Schulämter an junge fähige und tüchtige Männer provisorisch verliehen werden. Derlei Ehrenmänner, die durch eigenes Zuthun und durch ihren Privatfleiß sich für das Schulamt selbst herangebildet, sind zur Ehre der Menschheit im Vaterlande noch zu finden. Entspricht ein derartiger Schulprovisor den Erwartungen nicht, so kann er ja von seinem Posten alsogleich entfernt werden. Bestehet eben derselbe bei zwei oder dreimal im Jahre unter den Augen der Öffentlichkeit vorzunehmenden Prüfungen, dann möge er an dieser oder an einer allenfalls auch geringer dotirten Schule deffinitiv angestellt werden. Man habe einen so ausgezeichneten Schulmann immer unter den Augen, überfalle ihn auch nach seiner deffinitiven Anstellung, man befördere ihn ungebethen vom Amtswegen und stelle ihn in den vaterländischen Zeitungsblättern seinen Amtsbrüdern zum Muster dar.
Ein solches Individuum, welches nach dem dermaligen System allenfalls erst in seinem höher vorgerückten Alter zu einer solchen Anstellung zu gelangen hoffen konnte, wird aus dankbarer Anerkennung alle seine Kräfte aufbiethen, um den Erwartungen zu entsprechen, und er wird sich auch mit der dermaligen Congrua einstweilen dankbar begnügen. In der hieramtigen Umgebung, und zwar in den Städten Bohdanetsch, Hrochowteinitz, Oberjelleni [Oberjeleni], im Dorfe Hostowitz, sind kürtzlich die Lehrer mit Tode abgegangen. Die drei lezteren haben sich viele Jahre durch mit dem Unterrichte gar nicht befaßt, und so wäre für diese besser dotirten Schulen in diesen volkreichen Ortschaften die Bestellung eines gebildeten Lehrers ein unerläßliches Postulat. Allein, es ist mir gelungen, den Besetzungsvorschlag für eine dieser Schulen einzusehen, wo ich unter den Kompetenten leider Gott! mehrere Musikanten aber keine Schulmänner bemerkt habe, und da die Competenten in dem vikariatämtlichen Besetzungsvorschlage nach ihrem Dienstalter angeführt erscheinen, so ist es fast gewiß, daß das Consistorium einen der ersteren zur Präsentation vorschlagen wird.
Weiters wären alle Lehrer an den Landschulen, statt denen ein Personalgehilfe das Amt versieht, so wie alle alten ganz unfähigen Lehrer, die sich mit dem Unterrichte persönlich nicht befassen, mit ihrer ganzen Dotazion zu pensioniren. Langt der Landesschulfond zu dieser Auslage nicht hin, so möge man dann zu Repartizionen schreiten, nicht aber nach dem Lieblingssysteme, nämlich nach dem Steuergulden, sondern nach dem Einkommen der Landesbewohner, denn wie kommt der wohlhabende unbegütterte Familienvater dazu, daß der verschuldete kinderlose Grundbesitzer für den ersteren die Anlagen auf die Schule bestreiten sollte?
Auch solche Schulen besetze man mit jungen Talentmännern, provisorisch, mit Festsetzung einer zu bestimmenden Prüfungszeit und mit der Anwartschaft auf die deffinitive Anstellung.
Betreffend die Bildung der Lehrer, darüber sind ohnehin Vorkehrungen vorhanden, welche die Nothwendigkeit aller Vorschläge ausschließen, nur möge man bei den Jünglingen, die sich dem Schulamte widmen wollen, auf ihre Vorbildung, bevor sie die pedagogische Pflanzschule betretten, sehen, denn daß der Klient vor dem Eintritte in die pedagogische Anstalt die beiden 4. Klassen der Hauptschule absolvirt hatte, dies halte ich für dieses hochwichtige Amt für eine ungenügende Vorbildung. Einem schlechten Studenten verwehre man zu dem Schulamte durchaus den Zutritt, denn, da solche Individuen dermal bei den Wirtschaftsämtern keine Zuflucht finden, so werden sie gewiß bei der Schule ihr Glück suchen, da die Schule zur Staatsanstalt erhoben, ihnen zu ihrer anständigen Versorgung Aussichten eröffnen dürfte. Sofort dürfte der pedagogische Kurs auf längere Zeit ausgedehnt und nicht auf ein Jahr beschränkt werden.
Auch sollte man auf die körperlichen Umstände des Zöglings sehen und die mit Leibesgebrechen behafteten Individuen zum Präparandenkurse gar nicht zulassen. So z. B. kenne ich einen vor mehreren Jahren an der Pardubitzer Hauptschule attestirten Kandidaten. Derselbe ist so kurzsichtig, daß er einen Menschen, dem er begegnet, gar nicht erkennt, er ist schon das zweite Jahr an der Hauptschule zu Budetz, um sich zu vervollkommnen, allein ich glaube, man werde ihn auch dieses Jahr für einen Lehrer kaum fähig erklären. Derselbe ist daher physisch und moralisch zum Schulamte untauglich, weswegen er ganz unnöthig dem Staate zur Last fallen dürfte.
Giebt es etwa in Böhmen nicht mehrere derlei Kandidaten? Ganz gewiß!
Übrigens wären alle Choral- und Meßnerdienste mit einstweiligen Ausschluß des Orgelspiels bei dem hohen Gottesdienste vom Schulamte ganz zu trennen, und dem Lehrer wäre der fassionsmäßige Stolaertrag aus welch immer Quelle einstweilen zu vergütten, weil der Chor- und Meßnerdienst auf das Schulamt höchst verderblich einwirkt.
Die Landschulen im Durchschnitte mehr als zur Hälfte sind mit gar zu kleinen Kindern von 5 - 6 bis von 8 Jahren überfüllt, in den meisten findet man 130 und mehr Schüler.
Wie ist es also möglich, daß ein einziger Lehrer eine so große Masse von Schülern aller Altersklassen befriedigen könnte? Sollte es nicht ersprießlicher seyn, wenn die Kinder unter acht Jahren häuslich in jeder einzelnen Gemeinde, die Kinder vom angehenden neunten Lebensjahre in der öffentlichen Schule unterrichtet werden? Die ersteren wären dadurch einer anstrengenden völlig nutzlosen Schulwanderung für mehrere Jahre enthoben, und welcher Fortgang wäre bei den lezteren zu erwarten, wenn der Lehrer sich mit ihnen ganz allein ohne aller Störung beschäftigen könnte!
Der Adel und andere vermögende Familien haben bisher ihren Kindern durch Privatlehrer den Unterricht ertheilen lassen, warum sollte einer jeden Gemeinde die Haltung eines Privatlehrers für die Kinder unter 8 Jahren nicht gestattet seyn?
Ich glaube, daß zur Haltung eines Privatlehrers für diese Schülerklasse eine jede Gemeinde vielmehr verpflichtet und ein jeder Familienvater verbindlich gemacht werden sollte, sein Kind vor dem Eintritte in die öffentliche Volksschule so weit gebracht zu haben, daß dasselbe lesen, etwas schreiben, das Einmahleins rezitiren und bethen kann. Und zur Ertheilung eines solchen Privatunterrichts braucht man keine geprüften Lehrer, sondern bloß nur wohlverhaltene Männer, und sollten sich geprüfte Anwärter für das Schulamt in größeren Gemeinden hiezu verwenden und einen vorzüglichen Fortgang ihrer Schüler vor der Öffentlichkeit bei einer freiwilligen Prüfung zeigen lassen wollen, so dürfte ihm dies als ein besonderes Verdienst angerechnet und er bei der nächsten Opertur zum öffentlichen Schuldienst verwendet werden. Auf das Erhaltungs- und Besoldungsverhältnis des Privatlehrers von Seite der Gemeinde hätte der Staat keinen Einfluß zu nehmen, lediglich dürften die Seelsorger bei Gelegenheit der Christenlehren und die Volkslehrer des Bezirks in den Ferial- oder Sonn- und Feyertagen sich von dem Fortgange ihrer künftigen Schüler in den Gemeinden zu überzeugen [sic!].
Alle zwei Jahre hätte der Volkslehrer mit den Privatschülern aller Gemeinden eine öffentliche Prüfung zu veranstalten und diejenigen, die das siebente und achte Lebensjahr überschritten haben, in die Volksschule zu übernehmen.
Da der Schüler in den langen Sommertagen die größten Fortschritte machen kann, so möge nie gestattet werden, daß derselbe je von der Schule ausbleibt. Das Strickweiden und das sittenverderbliche Hüthen des Viehs auf den Gemeindhutweiden durch die schulpflichtigen Kinder möge ja strenge verpönt werden, so wie jedes ungerechtfertigte Ausbleiben eines Kindes von der Schule, indem der Landmann bei der izt behobenen Robot, auf die Erhaltung eines Privatlehrers für seine eigenen Kinder manches opfern und seine größeren Kinder der sie schändenden Viehweide entziehen kann.
Überhaupt wäre die Ausführung der schon oftmahl gesetzlich anbefohlenen Aufreißung der Gemeindhutweiden oder ihrer Umstaltung in Wiesen durch den Herrn Minister des Ackerbaues strenger zu verfügen, wonach die Stallfütterung allgemein eingeführt und das Weiden eingestellt werden würde.
Endlich muß ich noch bemerken, daß die Schulzimmer in den Landschulen zu ungeräumig, die Schulgebäude hin und wieder im höchst elenden Zustande sind, und dies ist meisten Theils auf dem allerhöchsten Patronate z.B. auf der Staatsherrschaft Pardubitz in meiner Umgebung der Fall. Euere Excellenz finden hier über 20 Schulen, wo die Kinder wie die Häringe aneinander gepreßt sind, wo die hölzernen Schulgebäude vom Zahne der Zeit angegriffen, nur zu bald eingehen und ganz neu hergestellt werden müssen.
Ein gebildeter Mann wird abgeschreckt, in ein so feuergefährliches, ungeräumiges Gebäude einzuziehen!
Der Abfall der Stollgebühren [sic!, Stolgebühren] und des Schulgeldes von den häuslich zu unterrichtenden Kindern, müßte dem Bezirkslehrer vergüttet und auf die Pension und die Schulgebäude müssen enorme Geldsummen verwendet werden. Ein Geldbedarf schon im ersten Augenblicke über alle Begriffe! Allein ich glaube, eine mäßige Charakteursteuer auf alle Landesbewohner, die der Landmann ernährt, dürfte zur Bildung eines für alle diese Bedürfnisse erforderlichen Fondes vom Lande nicht verweigert werden können.
Euere Excellenz werden allergnädigst vergeben, wenn ich es gewagt habe, meine Bemerkungen hier so freimüthig niederzuschreiben, in welcher Beziehung ich noch weiter fortfahren könnte, wenn ich nicht befürchten sollte, Höchstdero Geduld zu ermüden, weswegen ich für dermal schließe und mich in verpflichteter Ehrfurcht zeichne

Euerer Excellenz

ganz unterthäniger Diener
Mathias Roczek, Grundbesitzer

Drožditz, Post Pardubitz, den 2. Jänner 1850