Schriftliches Votum von Justizminister Franz Nádasdy in den Ministerkonferenzen vom 7. Januar und 21., 25. und 28. Februar 1860
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Regest

Justizminister Franz Nádasdy legt der Ministerkonferenz sein schriftliches Votum in der Frage der Gerichtssprache vor. Sein Ausgangspunkt ist die Auffassung, dass die Ministerkonferenz ein einheitliches Kaisertum anstrebe und nicht nur ein lose zusammengehaltenes Reich, das von separatistischen Strömungen gefährdet wird. Daher ist er der Ansicht, dass es nötig ist, für die gesamte Monarchie ein einheitliches Rechtssystem zu schaffen. Nimmt man diese Forderung ernst, so ist die Einführung einer einheitlichen Gerichtssprache aus seiner Sicht eine logische Folge. Die Regierung soll daher mit Festigkeit und Ausdauer an diesem Ziel festhalten und dennoch nicht mit Zwang und überstürzt handeln. Er glaubt nämlich, dass erst die folgenden Generationen diese Maßnahmen anerkennen werden und die eigene Nation als auch das Bewusstsein einer gemeinsamen Zugehörigkeit zum Österreichischen Gesamtstaat verinnerlicht haben werden. Eine einheitliche Rechtssprache ist aus seiner Sicht jedoch ein unabdingbarer Schritt auf diesem Weg. Was allzu große Nachgiebigkeit brachte, zeigt seiner Ansicht nach das Beispiel Italiens. In der Folge schlägt er einige Grundsätze vor, die bei der Einführung einer einheitlichen Gerichtssprache beachtet werden sollten. Ein zentraler Grundsatz dabei ist, dass jeder Bürger, der sich nicht eines Anwalts bedient, sein Anliegen in der in dem Gerichtssprengel üblichen Sprache vorbringen kann. Anwälte sollen sich in der ganzen Monarchie nur der deutschen Sprache bedienen dürfen. Gleichzeitig ist er sich bewusst, dass man bei älteren Advokaten – jene, die zu alt sind, um Deutsch zu lernen – eine Ausnahme von der Regel wird machen müssen. Er betont daher nochmals, dass man wohl erst in 50 Jahren das Ziel erreicht haben wird. In der Folge geht er dann besonders auf Ungarn ein. Er betont, dass er den Vorwurf, man übe dort einen Sprachenzwang aus, nicht gelten lasse, zumal die Ungarn derzeit selbst den Nichtungarn ihre Sprache aufzwingen. Nádasdy sagt schließlich, dass er sich bewusst ist, dass der Minister des Inneren seine Auffassung nicht teilt. Er schlägt daher vor, dass der Kaiser die Sache entscheiden möge.

Anmerkungen zum Dokument

Das Dokument ist im Nachlass gemeinsam mit sechs weiteren Dokumenten mit der Rubrik "Hungarica" unter der Signatur A3 XXI D625 abgelegt.

Abgedruckt in: Protokolle des Österreichischen Ministerrates 1848–1867. Das Ministerium Rechberg. Bd. 1, bearbeitet von Stefan Malfèr, Wien 2003, S. 458–463.

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-D9B9-0

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