Gutachten über den Präparandenunterricht für Lehramtskandidaten der Trivial- und Hauptschulen
o. O., o. D.
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Regest

Ein unbekannter Autor äußert sich zur Ausbildung der Lehrer für Trivial- und Hauptschulen. Seiner Meinung nach soll der Präparandenkurs für Hauptschullehrer weiterhin zwei Jahre betragen, wobei im zweiten Jahr bereits Erfahrung in der Praxis gesammelt werden solle. Der Kurs für Trivialschullehrer soll ein Jahr dauern. Die Voraussetzung zum Besuch der Präparandenkurse ist der Abschluss der Hauptschule. Die Kurse werden von erfahrenen Lehrern oder Direktoren geleitet. Nach Abschluss eines Kurses muss sich ein Lehramtskandidat einer Prüfung bei der Prüfungskommission für Volksschullehramtskandidaten unterziehen.

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Präparandenunterricht

Der zweijährige Präparandenkurs für Hauptschullehrer ist beizubehalten, jedoch so, daß der Candidat im zweiten Jahre mehr Praktikant als Schüler sei. Im ersten Jahre sind vorzutragen Religion, Pädagogik, Methodik, Gesang, Orgelspiel, landwirthschaftliche Kenntnisse.
Es soll jedoch erlaubt sein, sich auch nur für Trivialschulen zu befähigen. Die Befugnis, Trivialschullehramtscandidaten zu bilden, soll ausgezeichneten Lehrern oder Direktoren sowohl von Trivial- als von Hauptschulen übertragen werden, für diese genügt ein Jahr.
Lehramtscandidaten der Trivialschulen sollen eine unvollständige, Lehramtscandidaten der Hauptschulen (es ist hier immer nur von 3 klassigen, also unvollständigen die Rede) eine vollständige Hauptschule oder die zwei ersten Jahrgänge einer Unterrealschule zurückgelegt haben.
Mit dem Zeugnisse, welches der Trivial- oder Hauptschullehramtscandidat erworben hat, meldet er sich bei der k.k. Prüfungskommission für Volksschullehramtscandidaten und erhält von dieser nach glücklich bestandener Prüfung das Wahlfähigkeitszeugnis als Trivial- oder als Hauptschule.