In dem kurzen Text wird die Aufgabe der Volksschulen in Österreich
besprochen. Der ungenannte Autor betont die Rolle der Volksschule zur
Heranbildung treuer Diener von Staat und Kirche und spricht sich daher
auch für einige Reformen im Bereich der Volksschulen aus. Grundlage der
Bildung soll der katholische Glaube und eine Erziehung zur Sittlichkeit
sein. Die Volksschule soll die Voraussetzungen für die Erlernung von
verschiedenen Berufen, Künsten und Wissenschaften legen. Der Autor glaubt,
dass es nicht nötig sei, allen Menschen denselben Grad an Bildung zu
ermöglichen, da für viele Berufe und Tätigkeiten ein geringer
Bildungsstand ausreichend sei. Daher schlägt er auch eine
Differenzierung im Bereich der Volksschule vor.
Im zweiten Teil geht
der Schreiber auf die Anforderungen an die Lehrer ein. Auch hier gilt es
zwischen niederer und höherer Volksschule zu unterscheiden. Gerade für
die niederen Volksschulen genüge es, dass ein Lehrer die zu
vermittelnden Kenntnisse besitze. Wichtiger erscheint es dem Autor, dass
die Lehrer lokal verwurzelt seien und – ähnlich dem Pfarrer – eine
sittliche Instanz des Dorfes darstellen. Gleichwohl soll ein solcher
Lehrer eine Prüfung vor einer Kommission der Landesschulbehörde ablegen
müssen. Zur besseren Vorbereitung der Lehrer soll ein Lehrbuch
erarbeitet werden, das in einfacher Weise Inhalte, Methoden aber auch
Pflichten der Lehrer zusammenfasst. Für die höheren Volksschulen
empfiehlt der Autor eine bessere Ausbildung der Lehrer sowohl in
praktischer als auch theoretischer Hinsicht.
Die Volksschule ist ein Gegenstand von höchster Wichtigkeit für den Staat und die
Kirche.
In der Volksschule sollen treue Diener Gottes und gute Staatsbürger
herangebildet werden.
Die einzig richtige, sichere und nachhaltige Grundlage
aller echten Bildung ist die lebendige Ergreifung der ewigen, unveränderlichen
Wahrheit.
Diese Wahrheit mitsammt den übernatürlichen Mitteln zur Kräftigung
des guten Willens findet sich vollständig nur in der römisch-katholischen
Kirche.
Es gibt eine Bildung, welche allen Staatsbürgern gleich nothwendig
ist: Religiöser Glaube und auf ihn gegründete Sittlichkeit.
Diese Grundlage
– als die Bedingung der wahren Wohlfahrt – soll auch der Staat schützen und
pflegen, um so mehr der Österreichische, da fast 4/5 seiner Bürger sich zur
römisch-katholischen Kirche bekennen.
Die Bildung in den verschiedenen
Zweigen der Geschäfte, Fertigkeiten, Künste und Wissenschaften ist nothwendig
sehr verschieden, im Grade und in der Art nach Verschiedenheit der Anlagen, des
Berufes, des Amtes, der Bedürfnisse und Verhältnisse einzelner Menschen und
ganzer Klassen.
Es heißt Vernunft und Erfahrung verläugnen, und ist ein
ebenso vergebliches als thörichtes Unterfangen, die große Masse auf eine Stufe
des Wissens und der Geschicklichkeit heben zu wollen, deren sie zur Erfüllung
ihres Berufes und zur Zufriedenheit des Lebens nicht bedarf.
Dieser
Grundsatz muß umso mehr bei der Volksschule festgehalten werden, da Mißgriffe
auf diesem Boden allgemein verderblich wirken, und unkluge Anforderungen einen
Aufwand erheischen, der schon an sich die Kräfte des Staates und der Gemeinden
übersteigt.
Für die Volkschule ist daher nothwendig ein Unterschied der
höheren und niederen Art zuzulassen und festzustellen.
Die unterste und
allgemeinste Art ist die Volks-Grundschule, welche nebst dem Unterrichte in der
Religion das Richtiglesen, das Verständlichschreiben und die Fertigkeit in den
einfachen Rechnungsarten in durchaus praktischer Weise den Schülern
beibringt.
In ihr ist vorzugsweise der Anschauungs-Unterricht zu pflegen,
durch fortwährendes Gespräch und Unterredung den Verstand, das Urtheil und die
Sprache zu üben, und so die Fertigkeit zu vermitteln, die gehabten Anschauungen
und den klaren Gedanken in einer allgemeinen verständlichen, wenn auch nicht den
feinern Regeln der Rechtschreibung und Wortfügung entsprechenden Weise,
schriftlich auszudrücken.
Die Volksmittel- und Volkshauptschule ist mit
diesem allgemein nothwendigen geringsten Grade der Bildung nicht zufrieden,
sondern auf dem ersten Grunde fortbauend führt sie den Schüler durch
fortgesetzte und gesteigerte Übung, durch den Vortrag mehrerer Gegenstände des
Wissens, durch Bekanntmachung höherer Anschauungsweisen und weiterer Lebenskreise
und Lebensverhältnisse, durch Bewegung und Übung höherer Thätigkeiten auf jene
Stufe der Bildung, welche bei günstigen Anlagen und Umständen ohne Übertreibung
bis zum Alter von 12 bis 15 Jahren erreicht werden kann.
Es ist von selbst
klar, daß diese Verschiedenheit der Schulen auch einen verschiedenen Grad der
Bildung im Lehrer bestimme.
Der Lehrer der Grundschule erscheint hinreichend
befähigt, wenn er die den Schülern beizubringenden Fertigkeiten in einem höheren
Grade nebst der Fähigkeit der Mittheilung und einen angemessenen Vorrath
richtiger Anschauungen und Grundsätze besitzt.
Er wird mit einem sehr
geringen Einkommen zufrieden und der Mann des Vertrauens und der Zuflucht sein,
wenn er sich in Sitte und Lebensweise nicht als den Gegensatz der Gemeinde,
sondern nur als den geschickteren und edleren beweist.
Um solche Lehrer zu
bilden, sollte vorzüglich darauf gewirkt werden, taugliche Jünglinge aus der
Gemeinde selbst oder doch aus ähnlichen Gemeinden zu erhalten.
Der Kandidat
– wo möglich schon in seinen letzten Schuljahren dazu bezeichnet – sollte von
einem geschickten Priester oder Schulmann in seiner Fortbildung geleitet und mit
tauglichen Hülfsbüchern unterstützt werden.
Hat er unter der Anleitung eines
geschickten Schulmannes sich emsig der eigenen Ausbildung beflissen und sich
selbst in der Schule praktisch versucht, und glaubt er die nöthige Kenntniss und
Geschicklichkeit zu haben, dann soll er, mit dem verschlossenen Zeugnisse über
jene Sittlichkeit und bisherige Verwendung versehen, eine Prüfung vor der
Prüfungskommission bestehen, welche aus einem Mitgliede der Landesschulbehörde,
einem Kommissär der Schuloberaufsicht und einem tüchtigen Lehrer zusammengesetzt
ist.
Bei gut bestandener Prüfung erhält er von dieser Kommission das
Lehrfähigkeitszeugnis für Grundschulen, und erst nach einer wenigst dreijährigen
guten Verwendung, wenn ihn der Ortsseelsorger, der Distriktsinspektor und der
Landesschulinspektor für würdig erkannte, das Bestätigungsdekret.
Für diese
Lehrer sollte ein Buch verfasst werden, welches
a. den erforderlichen Umfang
der von ihnen bei der Prüfung geforderten Kenntnisse,
b. leicht fassliche
Andeutungen über die anzuwendende Methode und
c. eine einfache Instruktion
über ihre Rechte und Verpflichtungen als Lehrer enthalten.
Für die Lehrer
der Mittel- und Hauptvolksschulen, denen allerdings ein entsprechender besserer
Gehalt auszumitteln ist, wird als entferntere Vorbereitung die vollständige
Auffassung der Gegenstände der Hauptschule von vier Klassen, und ein
zweijähriger theoretisch-praktischer Lehrkurs gefordert.
In der Regel soll
es der Gemeinde, welche die Schule selbst erhält, frei stehen, welche Gattung
von Schule sie einhalten will. Nur wo besondere Umstände eine andere Verfügung
erheischen, soll die Landesschulbehörde einschreiten.