Der Text fasst die wesentlichen Punkte eines Majestätsvortrags von Ministerialrat Metel Ožegović zusammen. In diesem Vortrag referiert der Ministerialrat über eine Petition der Slowaken. Eine Gruppe von slowakischen Honoratioren erhebt dort die Forderungen nach der Anerkennung und Gleichstellung ihrer Nationalität, die Gewährung eines Provinziallandtages, einer eigenen Verwaltung sowie einer slowakischen Zeitung. Als zentrales Motiv für ihre Forderungen nennen die Slowaken die Unterdrückung durch die Magyaren. Gleichzeitig erklären sie sich bereit – sollten ihre Wünsche erfüllt werden – am Kampf gegen die Aufständischen in Ungarn mitzuwirken. Der Ministerialrat betont die Rechtmäßigkeit der Forderungen und hebt die treue Haltung der Slowaken hervor. Er gibt zudem zu bedenken, dass die Forderung nach der Abtrennung der Slowakei von Ungarn durch die neue Verfassung gedeckt sei. In der Folge versucht der Ministerialrat einige Einwände gegen die Petition zu entkräften. Zunächst lässt er die Argumente der Ungarn gegen die angestrebte Trennung nicht gelten und glaubt, dass die Ungarn durch ihre Erhebung kein Recht hätten, Forderungen zu stellen. Auch die Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität einer Trennung lässt der Ministerialrat nicht gelten. Er ist auch der Ansicht, dass eine Stärkung der nicht-magyarischen Nationalitäten eine Verbesserung des Machtgleichgewichts in der Monarchie zur Folge hätte. Auf der Grundlage dieser Überlegungen schlägt Ožegović vor, den Forderungen der Slowaken weitgehend nachzukommen. Die Zeit bis zur Beendigung des Krieges in Ungarn soll zur Vorbereitung der notwendigen Schritte genützt werden.
Kurzer Auszug aus dem Vortrage des Ministerialrathes von Ossegovich über die slovakische
Angelegenheit.
Den Gegenstand des Vortrages bildet die Petition der Slovaken und 2. ihrerseits
eingereichte Denkschriften. In der Petition betheuern sie
ihre Treue und Ergebenheit und äußern die
Bereitwilligkeit gegen den Feind Österreichs zu
kämpfen für die gewonnenen Errungenschaften zugleich ihren Dank
aussprechend. Sie bitten im übrigen 1) um Anerkennung ihrer
Nationalität 2) um Gleichstellung mit den übrigen
Nationen; 3) um einen Provincial-Landtag und ihre eigene
Administration als die Gleichberechtigung gewährleistende
Institutionen; 4) um slovakische Geschäftsführung; 5) um die
Errichtung einer obersten slovakischen
Behörde
In der Denkschrift motivieren sie die obige Petition indem
sie den Ursprung des magyarischen Druckes in der bevorzugten
Stellung der Magyaren suchen, der nur durch die politische
Constituirung der alte Fehde unter
den Nationen neu entbrennen, was um so weniger nöthig wäre, da der
abgesonderten Constituierung der
In der letzten Denkschrift erklären sie abermahls den Wunsch, gegen
die Rebellen zu ziehen nebst folgenden Bitten: 1. um Gewährleistung dessen, was oben, sub 1), 2), et 3) verlangt wurde
mittelst eines k. patentes; 2. um die Ernennung eines ihrer
Sprache kundigen Obercommissaers für die ein
Beirath slovakischer Vertrauensmänner stehen; 4. um Bestrafung der Urheber der Verfolgung der Slovaken und der Kossuthischen Helfershelfer; 5. um Begründung einer ämtlichen slovakischen Zeitung. Wenn die Erfüllung dieser
Wünsche gewährt wird, dann sind die Bittsteller erböthig, aus allen Kräften zum
Erheben der Slovaken gegen die Rebellen
mitzuwirken.
Mit Recht berufen sich die Slovaken auf
die unerschütterliche Treue ihres Volksstammes, welche zu dem
Abfalle der magyarischen einen augenfälligen Gegensatz bildet. Ihre Wünsche verdienen daher die möglichste Berücksichtigung.
Die Grundlage ihrer
Petition beruht auf der neuen Reichsverfassung selbst,
indem sie allen Völkern die Gleichberechtigung mit geeigneten Institutionen zusicherte, daher die ersten drei
Puncte der Petition und der 1. ihrer Denkschrift als Corrolarien
des erwähnten Grundsatzes zu betrachten sind. Auch kann man sich auf
den Inhalt der Reichsverfassung gegen jene Wünsche durchaus nicht mit Grund
berufen, weil es bekannt ist, wie nach der factischen Trennung Herrschaft der Magyaren die
Südslaven zu einer Schilderhebung gegen sie antrieb welcher
sich zwar nach der im Interesse der Gesammtmonarchie allerhöchst anerkannten
Gleichberechtigung aller Nationen zum Theil nach und nach auch die
übrigen Nichtmagyaren anschlossen, jedoch ohne einer organischen
Consistenz der Übermacht der Magyaren bald erliegen mußten.
Nachdem es aber
nicht dem Staatszwecke Österreichs angemessen sein kann, das neue Lebensprincip
die
Gleichberechtigung der Nationen zu Gunsten des separatistischen und
deshalb magyarischen Elementes zu schmälern, gegen welches
vielmehr ein kräftiger Damm nothwendig erscheint, der bei dem
Umstande, daß der Magyarismus alle höheren Schichten der
Gesellschaft in die Trennung der Slovaken von den Magyaren das
einzige Mittel bleibt, um die Gleichberechtigung im
Sinne der Reichsverfassung selbst zu verwirklichen, wozu auch
das Königreich Illirien
von welchen
erwähnt in
erwähnt in
Zagreb 1814–1890 Wien
Beamter, Mitarbeiter von Joseph Jelačić, später Staatsrat und Reichsratsabgeordneter
https://d-nb.info/gnd/102483753X
erwähnt in
erwähnt in
Novigrad 1785–1861 Weinhaus
General, an der Niederschlagung des Aufstands in Ungarn 1848/49 beteiligt
https://d-nb.info/gnd/1034118706
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Prag 1789–1862 Wien
General, 1848 Kommandant von Krakau
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