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            <titleStmt>
                <title>Entwurf von Leo Thun für einen Zeitungsartikel<lb/>o. D.<note xml:id="note_1">Der Entwurf ist im Nachlass nicht datiert. Die Bezugnahme auf die
                        Verfassung vom 4. März 1849 und die Auflösung des Reichstages lässt eine
                        Datierung in das Jahr 1849 als möglich erscheinen.</note>
                </title>
            <title type="label">Entwurf von Leo Thun für einen Zeitungsartikel o. D.</title><title type="s">Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein</title></titleStmt>
            <publicationStmt>
                <p>
                    <tei:idno xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="handle">http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-DC6D-4</tei:idno>
                </p>
            </publicationStmt>
            <sourceDesc>
                <msDesc>
                    <msIdentifier>
                        <institution>Staatliches Gebietsarchiv Leitmeritz, Zweigstelle
                            Tetschen-Bodenbach</institution>
                        <repository>Familienarchiv Thun-Hohenstein, Linie Tetschen, Nachlass Leo
                            Thun</repository>
                        <idno>A3 XXI D636</idno>
                    </msIdentifier>
                    <msContents>
                        <p>Leo Thun äußert sich in dem Entwurf für einen Zeitungsartikel zur
                            unangemessenen Reaktion der ehemaligen Reichstagsdeputierten an der
                            Kritik am Reichstag. Er findet, dass man als Angehöriger einer
                            Körperschaft oder Institution nicht persönliche Eitelkeiten auf die
                            Einrichtung, der man angehört, übertragen solle.</p>
                    </msContents>
                    <physDesc>
                        <p>Eigenhändiges Konzept von Leo Thun.</p>
                    </physDesc>
                </msDesc>
            </sourceDesc>
        </fileDesc>
        <revisionDesc>
            <list>
                <item>approved by Mazohl</item>
            </list>
        </revisionDesc>
    </teiHeader>
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        <body>
            <div type="transcript">
                <index>
                    <term key="presse">Presse</term>
                    <term key="verfassung">Verfassung</term>
                </index>
                <p>Empfindlichkeit der Herren Exdeputirten</p>
                <p>Dem Menschen ist die sonderbare Eigenschaft eigen, daß er auf jede Körperschaft,
                    auf jede Gesammtheit, deren theiliges Glied er ist, seine persönliche Eitelkeit
                    und Selbstgefälligkeit überträgt. Sobald er einer Körperschaft angehört, mag er
                    die Fehler nicht mehr sehen, die sie wirklich hat, selbst dann nicht, wenn sie
                    nicht sowohl ihm als anderen Gliedern zur Last fallen, um so mehr freilich, wenn
                    er sie selbst mitverschuldet.<lb/>Wer Personen kennt, der[sic!] im Staatsdienste
                    nach und nach verschiedenen Behörden der fachweiten bürokratischen Hierarchie
                    angehörte, hat gewiß so gut wie wir beobachtet, wie sie von einer auf die andere
                    ihre Verblendung und Empfindlichkeit zuwandten. Der Praktikant im Gubernium war
                    ganz erfüllt von der Würde und Weisheit dieser hohen Landesbehörde und konnte
                    sich nicht genug ärgern über die Albernheit und Arroganz der Kreisämter, wenn
                    sie mit den hohen Gubernialverordnungen nicht einverstanden waren. Kam dann der
                    Herr Praktikant in das Kreisamt hinaus, so war er in Kurzem von der Überzeugung
                    durchdrungen, daß nichts verdrießlicher sei als die Gubernialverordnung, mit der
                    das Gubernium immer alles besser machen wolle und jede Rüge, jede Betreibung,
                    die dem Kreisamte im Allgemeinen zu Theil wurde, verletzte ihn auf das
                    Empfindlichste. Erlaubte sich gar eine Partei über das Kreisamt zu räsoniren, so
                    fühlte er sich gar gekränkt, wenn auch der Vorwurf sich auf Mängel bezog, die
                    objektiv unbestreitbar waren. Gerade so geht es nun den Herren Exdeputirten.
                    Sobald wailand dem hohen Reichstag ein Vorwurf oder eine Ausstellung gemacht
                    wird, gebährden sie sich wie der Truthahn, wenn er ein rothes Tuch sieht, ob es
                    gleich gar nicht in der Absicht getragen wurde, ihn damit zu reizen. Ja die
                    Adresse, welche sich für das vorläufige Festhalten an der Verfassung vom 4. März
                    ausspricht, enthält eine obgleich sehr schonende Kritik des Reichstages, darum
                    sind die Herren Exdeputirten sichtlichst aufgebracht darüber.</p>
            </div>
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