Das Konvolut enthält die Berichte von drei Bezirkskommissaren zur
Situation des Schulwesens in den jeweiligen Bezirken.
Zunächst
schildert Karl Heinz vom Bezirkskommissariat Sechshaus die Situation in
seinem Bezirk. Er zeichnet dabei ein schlechtes Bild vom Zustand der
Bildungsanstalten: Die Kleinkindbewahranstalt sowie die Pfarr- und
Trivialschulen in Reindorf, Fünf- und Sechshausen seien überfüllt. Die
Lehrer könnten daher nur wenig bewirken und dementsprechend schlecht sei
der Fortschritt der Schüler. Die Situation bei den Abend- und
Wiederholungsschulen bezeichnet Heinz als noch schlechter. Zur Lösung
der Probleme schlägt er die Anstellung von mehr und besseren Lehrern
vor. Positiv erwähnt der Berichterstatter indes die 1849 errichtete
Bürgerschule von Franz Dobisch in Reindorf.
Im zweiten Bericht
äußert sich Prokop Prucha zum Schul- und Pfarrbezirk Hernals. Er beklagt
sich dabei besonders über den Pfarrer in Neulerchenfeld, der auf Grund
seines Lebenswandels und seiner Predigten keine Vorbildwirkung für die
Schuljugend habe. Zu den Pfarrern in Ottakring und Dornbach äußert er
sich positiv, den Pfarrer von Hernals bezeichnet er hingegen als
moralisch und politisch bedenklich.
Im dritten Bericht schildert
Wilhelm Rickert die Situation im Bezirk Gaudenzdorf. Er lobt den Leiter
der Pfarrschule in Untermeidling. Den Leiter der öffentlichen Schule in
Gaudenzdorf kritisiert er indes, da dieser ein Trinker sei und daher
seine Pflichten als Lehrer vernachlässige.
Drei Stücke:
Bericht
Es ist eine allgemein anerkannte Thatsache, daß die Demoralisirung der
hierbezirklichen Bevölkerung der untern Klassen größtentheils dem
mangelhaften Schulunterrichte zugeschrieben werden muß und daß die Schulen
dieses Bezirkes, in der unmittelbaren Nähe der
Man kann das Schulwesen des Bezirkes füglich in 3 Theilen
abtheilen, und zwar:
1. Kleinkinderbewahranstalt
2. die eigentlichen
Pfarr- und Trivialschulen
3. die Abend- und
Wiederholungsschulen.
Die Kleinkinderbewahranstalt, welche als Grundlage
des Schulwesens betrachtet werden soll, ist gegenwärtig wirklich nichts
anderes als Bewahranstalt, denn seit zwei Jahren wird daselbst nicht der
geringste Unterricht ertheilt, daher wenn das Kind in die Schule selbst
eintritt, es auch nicht einmal die allergeringsten Vorkenntnisse mitbringt.
Die hiesige Kleinkinderbewahranstalt wird im Sommer von 130–180 Kindern
besucht, welche sämtlich in einem Zimmer untergebracht, von einem einzigen
Lehrer beaufsichtiget werden, nur die Mädchen erhalten die
allernothdürftigsten Unterweisungen im Stricken von des Lehrers
Gattin.
Daß bei einer solchen Überfüllung ein Lehrer nichts leisten
kann, ist augenscheinlich, um so mehr als gegenwärtig nur Kinder, die aller
häuslichen Erziehung und Aufsicht entbehren, dort untergebracht werden und
besser erzogene Kinder oder Kinder nur halbwegs bemittelter Eltern diese
Anstalt gar nicht besuchen.
Wenn nun diese Kinder aus der
Kleinkinderbewahranstalt in die eigentliche Schule übertreten, so ist eben
so wenig die Möglichkeit vorhanden, in der Schule selbst und allein, ohne
häuslichen Privatunterricht, den Kindern die nöthigen Kenntnisse
beizubringen.
Im Bezirke selbst befinden sich drei Schulen: die
Pfarrschule zu
Die
Die Lokalitäten selbst
sind von der Art, daß sie kaum sämtliche Schulfähigen fassen können –
wenigstens nicht ohne größte Überfüllung; in
Jede Schule theilt sich in eine
Vorbereitungsklasse, eine Ober- und Unterabtheilung und eine 2.
Klasse.
Wie sehr bei so großer Anzahl der Schüler der Lehrer, was doch
wenigstens in den Vorbereitungsklassen unbedingt nothwendig wäre, sich mit
jedem einzelnen Schüler beschäftigen kann, ist wohl in die Augen springend,
daher daraus auch zu folgern, wie wenig die Kinder in den Schulen lernen
können.
Dasselbe ist auch der Fall mit der Religionslehre.
Dazu
kommt noch, daß der Lehrer bei der
In
In
Außer diesen Übelständen
muß noch berücksichtigt werden, daß ein Gehilfe in den hiesigen Schulen nur
4 bis 6 fr CM monatlichen Lohn vom Schulinhaber erhält und daher zur
Erhaltung seiner Existenz auf Privatlekzionen etc. angewiesen ist, daß er
daher in der Schule selbst nur eben seine Schuldigkeit leistet, keineswegs
aber einen besonderen Fleiß und Eifer entwickeln wird. Welche Anforderung
kann man wohl auch bei einer solchen Besoldung stellen?
Endlich müssen
die Lehrer das Unterrichtsgeld – 12 fr CM monatlich – selbst einkassiren,
kommen daher öfter mit den Partheien des rückständigen Schulgeldes wegen in
Kollisionen und haben überdies eine große Anzahl zahlungsunfähiger Kinder in
der Schule. Was nun die Abend- und Wiederholungsschule des Bezirkes
betrifft, so sind dieselben womöglich noch schlechter.
Die Abendschulen
sind für jene Kinder bestimmt, die noch schulpflichtig sind, jedoch schon in
den Fabriken als Stecker, Streicher etc. arbeiten und daher erst nach der
Arbeit und an Sonntagen die Schule besuchen sollen. Wie wenig diese Schule
dem Zwecke entsprach, ist der deutlichste Beweis der, daß in
Den Beweis über das
Gesagte liefern tägliche Erfahrungen, indem häufig Stecker- und
Streicherjungen oder Mädchen hier vorkommen, die auch nicht einen Buchstaben
kennen, von einer Religion oder den Zehn Geboten u. dgl. gar keinen Begriff
haben und höchstens das Vater Unser oder den Glauben herzusagen im Stande
sind, ohne auch nur im Geringsten den Sinn davon zu verstehen.
Bei der
sonntägigen Wiederholungsschule für die Lehrjungen ist derselbe Übelstand.
Im Ganzen sind bei 900 Lehrjungen in allen 3 Schulen, von diesen besucht ein
großer Theil diese Wiederholungsschule gar nicht oder sehr selten, ein sehr
großer Theil ist der deutschen Sprache gar nicht kundig, der Schulbesuch für
sie daher ohne allen Zweck, jedoch nothwendig, um das zum Freisprechen
nöthige Wiederholungsschulzeugnis zu erhalten. Überdies sind diese
Lehrjungen, da dem Lehrer keine ausgiebigen Strafmittel zu Gebote stehen, so
ausgelassen und unfolgsam, daß von einem Nutzen der Wiederholungsschule gar
keine Rede sein kann.
Aus dem Gesagten geht auch hervor, auf welche
Weise diesen Übelständen nach und nach abgeholfen werden könnte.
Es muß
die Kleinkinderbewahranstalt nicht bloß als Bewahranstalt, sondern auch als
Lehranstalt benutzt werden, daher eine Abtheilung der Kinder und die
Beigebung eines 2. Lehrers erforderlich ist. In den eigentlichen Schulen ist
ebenfalls nothwendig die Schüler wenigstens der ersten Kathegorie
abzutheilen und jedem Theil zu verschiedenen Stunden der Unterricht zu
ertheilen, für welchen Fall die vorhandenen Lokalitäten vollkommen
hinreichen und der Lehrer mehr mit jedem Kinde einzeln sich zu beschäftigen
in die Lage gesetzt wird, natürlich müßte das Lehrpersonale vermehrt und
besser besoldet werden. Bezüglich der Abendschule müßten die Verordnungen,
welche das Alter der zu Fabriksarbeiten zulässigen Kinder bestimmen und
diesen Schulbesuch regeln, befolgt und dafür die Fabriksinhaber
verantwortlich gemacht werden.
Die Wiederholungsschulen müssen
nachmittags, nicht wie bisher vormittags, zu welcher Zeit der Lehrjunge oft
vom Lehrherrn nicht entbehrt werden kann, abgehalten und nicht bloß in jeder
Schule in einem Lehrzimmer der Unterricht vorgenommen und letzterer so wie
auch die Priesterlehre auch für die böhmischen Lehrjungen zugänglich und
nützlich gemacht – überhaupt sämtliche Schulen unter strengere Aufsicht und
Kontrolle gestellt werden. Was die Persönlichkeit der diesbezirklichen
Lehrer betrifft, so ist gegen dieselben nichts Widriges vorgekommen oder
erhoben worden, ebenso wurde bezüglich der Fähigkeit der Lehrer und Gehilfen
im Schulfache keine widrige Wahrnehmung gemacht.
Schließlich muß noch
der Privatlehranstalt des
k.k. stadthauptmannschaft. Bez. Kommissariat Sechshaus
am 17. März
1851
Unter den mehreren Momenten polizeilichen Belanges war es auch Kirche und
Schule hierbezirklich, worauf der Gefertigte Aufmerksamkeit wendete und
davon durch Auskünfte und eigene Wahrnehmung sich die Überzeugung zu
verschaffen bemüht war, wienach das Wesen und Bestreben dieser Institution
verfaßt und ihr Ziel festgestellt sei.
Im Allgemeinen läßt sich wie
anderwärts auch hier die Bemerkung machen, daß das Verderbnis des
Familienlebens durch die Gottesdiener und Lehrer nicht nur nicht
eingehalten, sondern vielmehr in der Ausbreitung geradehin gefördert
wird.
Einen genauen Nachweis hierüber muß man sich wegen
Unzulänglichkeit der bisher gemachten Wahrnehmungen für später vorbehalten
und man kann vorläufig nur Einzelnes darüber anführen.
Am ungünstigsten
steht die Sache in
Würde man
auch gar nicht gehört haben, daß dieser Priester in Folge anstrengender
Studien der chaldeischen und anderer todten Sprachen sich an eine ganz
abstrakte Anschauung gewöhnt hat und in den Vorträgen stets barock und
lächerlich wird, daß er ferner durch übermäßiges Trinken sehr häufig seinen
Beruf prostituirt und außer einem vortretenden Cinismus nur wenige Tugenden
seines Standes übet, so wäre das Anhören einer einzigen Christenlehre, wie
der Gefertigte sie gehört, zur Überzeugung hinlänglich, daß die Vorträge
dieses Mannes die ohnehin vorwaltende Frivolität der Jugend bis zur
Entartung steigern und jeden Funken religiösen Sinnes erlöschen müsse, weil
die strengste Frömmigkeit an diesem verworrenen Gerede Anstoß nimmt, der
leichtfertige Sinn aber daran den schicklichen Anlaß zum Gespötte und
Verunglimpfung der religiösen Übung findet.
Darum ist es auch
begreiflich, daß die Jugend während der Christenlehre in der grobsten Art
ausartet und die Gemeindevorstehung sich sogar bemüßiget sah zur Aufsicht,
wiewohl ohne Erfolg, 2 Glieder der Vorstehung in die Kirche zu
bestellen.
Wenn der Gefertigte auch nur immer fragte, immer erhielt er
die Auskunft, daß dieser Pfarrer für die Gemeinde ein übles Geschick sei und
eine Änderung dringend nothwendig erscheinet. In politischer Beziehung steht
er übrigens außer dem Kreise jeder Zurechnungsfähigkeit.
Die Schule
unter Leitung eines tüchtigen und strebsamen Oberlehrers wäre gut bestellet,
doch kann sie bei einer Verfassung der Kirche wie die erwähnte, wie leicht
begreiflich, zu keinem besonderen Gedeihen gelangen.
Die Lehrer sind
ebenfalls verwendbar und insbesondere wären auch die beiden Kooperatoren in
der Katechetik mit Gunst in Verwendung, wenn nicht das leidige Verhältnis zu
ihrem Pfarrer, mit welchem sie, nebenbei bemerkt, selten in Berührung
kommen, daher auch im Wirthshause [?], ihren Eifer verkümmern
müßte.
In
Der Schullehrer, ein alter
Mann, ist äußerst nachlässig, vielleicht die Folge davon, daß ein
verhältnismäßig ganz geringer Theil der schulpflichtigen Kinder die Schule
besuchet und von diesen wieder nur wenige, von den übrigen gar keine das
Schulgeld bezahlen wollen. Man will dem Manne in dieser Beziehung
beihilflich sein.
Der
Der Gottesdienst in
Übrigens haben
die Priester und Lehrer in politischer Beziehung noch nie zu einer
bedenklichen Wahrnehmung Anlaß gegeben, nur der Pfarrer soll im Jahre [1]848
bei der Reichstagsdeputirtenwahl in
In
In religiöser
Beziehung beschränkt er sich auf den Vollzug der nothwendigen kirchlichen
Akte. In politischer Beziehung zählt er zu den „Schwarzgelben“.
Der
Schullehrer ist jung und intelligent – Strebsamkeit würde dieser
Bewohnerschaft kaum dankeswerth erscheinen.
So viel im Allgemeinen und
vorläufig und man kann nicht umhin, nochmals auf den
Hernals, am 16. März [1]851
Stadthauptmannschaftliches Bezirkscommissariat
Gaudenzdorf, Wien, am 15.
März 1851
Löbliche k.k. Stadthauptmannschaft!
In Folge erhaltenen hohen Auftrages des Herrn k.k. Ministerialrathes und
Stadthauptmannes
In
diesem Bezirke befinden sich 2 Schulen: die Pfarrschule in
Der Vorsteher der Schule in
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Beamter im Bezirk Gaudenzdorf
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Budweis 1815–1889 Döbling
ab 1849 Leiter des Polizeikommissariats Weinhaus, ab 1851 Leiter des Kommissariats Ottakring
erwähnt in
Lehrer in Gaudenzdorf
erwähnt in
*Brunnersdorf 1811
ab 1836 Konzeptspraktikant, ab 1845 Aktuar, ab 1852 Oberkommissär des Polizeibezirkskommissariats Sechshaus
https://d-nb.info/gnd/1037056264
erwähnt in
Rektor der Bürgerschule in Reindorf
erwähnt in
*Linz 1813
ab 1848 Regierungsrat und Ministerialrat im Ministerium des Innern, Dez. 1850–1853 Stadthauptmann von Wien, 1853 Generalinspektor des Gefängniswesens im Ministerium des Innern
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Oberlehrer in der Pfarrschule in Meidling
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